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Gerichtsurteile

BAG 5AZR 116/86 // Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet den Täter zu ermitteln.

3 O 1107/89 // Landgericht Ravensburg. Verdeckte Videoaufnahmen, gefertigt von Detektiven, sind als Beweismittel im Zivilrechtsstreit zulässig (hier Verkehrsunfall, Klage auf Haushaltsführungsschaden, Vorinstanz LG Ravensburg, Az.: 3 O 521 / 89).

718 M 255/74 // Amtsgericht Hamburg-Wandsbeck. Zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten (§91 ZPO) mit Blick auf Ermittlungskosten in der Zwangsvollstreckung - Ja, es handelt sich dabei um Auskunftskosten zur Ermittlung des Schuldneraufenthaltes.

5 SA 540/99,BB2000,155 // LAG Rheinland-Pfalz. Der Arbeitnehmer, der während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit sich genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn dem Arbeitgeber gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Geschädigten, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben.

Erstattung von Detektivkosten

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 08. Juni 1998 - 14 W 39 1/98 entschieden: Die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs sind zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne § 91 Abs. 1 ZPO erforderlich und von dem Prozessgegner zu erstatten, wenn der Detektiv nach zuvor vergeblich eingeholten Melde- und Gewerberegisterauskünften benötigt wurde, um die eigentliche Anschrift eines Zeugen zu ermitteln.

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattugsfähig sein. OLG Stuttgart, 8 WF 96/88, 15.03.1989

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann. OLG Schleswig, 15 WF 218/91, 10.02.1992