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| Gerichtsurteile BAG 5AZR 116/86 // Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet den Täter zu ermitteln. 3 O 1107/89 // Landgericht Ravensburg. Verdeckte Videoaufnahmen, gefertigt von Detektiven, sind als Beweismittel im Zivilrechtsstreit zulässig (hier Verkehrsunfall, Klage auf Haushaltsführungsschaden, Vorinstanz LG Ravensburg, Az.: 3 O 521 / 89). 718 M 255/74 // Amtsgericht Hamburg-Wandsbeck. Zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten (§91 ZPO) mit Blick auf Ermittlungskosten in der Zwangsvollstreckung - Ja, es handelt sich dabei um Auskunftskosten zur Ermittlung des Schuldneraufenthaltes. Erstattung von Detektivkosten Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 08. Juni 1998 - 14 W 39 1/98 entschieden: Die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs sind zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne § 91 Abs. 1 ZPO erforderlich und von dem Prozessgegner zu erstatten, wenn der Detektiv nach zuvor vergeblich eingeholten Melde- und Gewerberegisterauskünften benötigt wurde, um die eigentliche Anschrift eines Zeugen zu ermitteln. |
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